Tätigkeitsschwerpunkte

Notfallvorsorge

Niemand denkt in Zeiten, in denen er gesund ist, gern an Themen wie Unfall, Krankheit oder Tod. Aber stellen Sie sich bitte die folgende Situation vor: „Ich hatte gestern einen schweren Verkehrsunfall. Der Rettungshubschrauber musste mich ins Krankenhaus fliegen. Während der letzten Nacht wurde ich mehrmals notoperiert. Gerade jetzt liege ich im künstlichen Koma.“

Wer darf für Sie entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können?

Das deutsche Recht wird vom Grundsatz der Selbstbestimmung beherrscht. Ist man dazu nicht mehr in der Lage, müssen zwangsläufig andere entscheiden. Das Gesetz sieht also zwei Möglichkeiten vor: Gesetzliche Betreuung oder persönlich geregelte Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, für Kinder die Sorgerechtsverfügung. Ist keine persönliche Vorsorge getroffen, findet eine gesetzliche Betreuung statt. Für viele ist überraschend, dass selbst Ehegatten per Gesetz nicht automatisch zur Vertretung untereinander berechtigt sind. Zwar können Verwandte grundsätzlich als gerichtliche Betreuer in Betracht gezogen werden, doch gerade bei kurzfristig angeordneten Betreuungen wird in der Praxis häufig ein Berufsbetreuer, z. B. Rechtsanwalt, bestellt.

Ich berate Sie ausführlich zu diesen Themen, erfasse Ihre Wünsche und erstelle auf Sie „maßgeschneiderte“ Notfallvorsorgeunterlagen.

Ich erstelle daher individuell:

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen

Forderungsinkasso

Ihr Kunde zahlt Ihre Rechnung trotz mehrfacher Mahnungen nicht.

Ich unterstütze Sie deshalb bei:

  • der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen
  • der Durchsetzung Ihrer Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung

Insolvenzrecht

Insolvenzen sind heutzutage leider keine Seltenheit. Eine Vielzahl von uns wird früher oder später einmal davon betroffen. Das kann als Gläubiger, als Arbeitnehmer eines zahlungsunfähigen Unternehmens, als Privat- oder Geschäftsperson und vielen weiteren Situationen sein. Doch wie verhalte ich mich rechtlich richtig, um Schaden abzuwenden oder jedenfalls gering zu halten. Was gilt es zu beachten und welche Fristen sind einzuhalten?

Ich unterstütze Sie deshalb insbesondere im/bei:

  • Insolvenzantragsverfahren
  • der Anmeldung und Anerkennung von Insolvenzforderungen
  • Restschuldbefreiungsverfahren (auch als Gläubiger, z.B. Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung)
  • der Inanspruchnahme von persönlich haftenden Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Anfechtungen durch den Insolvenzverwalter
  • bei der Klärung von Haftungsfragen des Insolvenzverwalters

Vertragsrecht

Verträge begegnen uns auf vielfältige Art und Weise im täglichen und geschäftlichen Leben. Die Tücke liegt dabei immer wieder im Detail und es bedarf einer fundierten und differenzierten Betrachtung. In Verträgen kommt es auf jedes Wort, also auf eine exakte Vertragsformulierung an, um gegebenenfalls schon durch eine solche bestmögliche Vertragsgestaltung späteren Streit zu vermeiden.

Ich unterstütze Sie deshalb bei:

  • der Gestaltung und Begutachtung von Verträgen
  • der Begleitung und Führung von Vertragsverhandlungen
  • der Beratung in sämtlichen Vertragsangelegenheiten
  • außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten über geschlossene Verträge

Verkehrsrecht

Fast jeder Autofahrer hat es schon erlebt: Man ist in einen Unfall verwickelt, wurde von der Polizei angehalten oder es hat geblitzt. In solchen Situationen kommt es darauf an, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor man Angaben gegenüber Versicherungen und Strafverfolgungs- oder Ordnungsbehörden macht. Schon das Beantworten von scheinbar harmlosen Fragen eines Unfallgegners, eines Versicherers oder eines Polizisten kann Ihnen irreparable Probleme schaffen.

Ich unterstütze Sie deshalb bei:

  • der Regulierung von Sach- und Personenschäden gegenüber Haftpflichtversicherern
  • gerichtlicher Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • der Verteidigung in Strafverfahren bei begangenen Verkehrsstraftaten
  • der Verteidigung im Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten